Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9453

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach der Brückenprüfung durch die Ingenieurgesellschaft mbH IBD aus Raben Steinfeld wurde festgestellt, dass die Holzbrücke über den Klützer Bach Höhe „Sperrwerk“ erhebliche Mängel und Schäden aufweist. Für die weitere Nutzung muss die Brücke mittelfristig instandgesetzt werden oder ein Rückbau erfolgen.

Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist nicht mehr gegeben. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschäden können kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.

Für einen Fortbestand der Brücke wären folgenden Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Instandsetzungsarbeiten erforderlich:

- Abnehmen des Bohlenbelages, Untersuchung der Hauptträger auf Fäulnis

- Entfernen der verfaulten Bauteile und Abgleichen aller Hauptträger auf eine einheitliche Höhe

- Aufbringen einer Schutzlage auf die Hauptträger

- Erneuerung des Bohlenbelages

- Verschraubungen komplett prüfen und nachziehen

- Reinigung aller Bauteile

- Freisetzen der Brückenenden durch Zurücknehmen der Böschung und Sicherung der Böschung mittels Palisaden oder Winkelstützwände

- Geländerfüllung anbringen

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,…...

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Instandsetzungen der Brücken sind für das HH-Jahr 2015 50.000,00€ im Ansatz

54101-52338000.

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Anlagen

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