Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9446

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 6. November 2014 eine Neufassung einer Hauptsatzung beschlossen. Dabei wurde es versäumt, die rückwirkende Geltung der Regelungen des § 8 der Hauptsatzung (Entschädigungen) in der Hauptsatzung aufzunehmen. Gewollt war, dass diese Regelungen rückwirkend zum Legislaturbeginn am 3. Juli 2014 gelten sollen. Dies soll nun mit anliegender 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung korrigiert und die Hauptsatzungsregelungen an den Willen des Satzungsgebers angepasst werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Rückwirkende Aufwandsentschädigungszahlungen

Deckungsquelle: Deckungskreis 11

 

 

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