Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9406

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Dassow für den Bereich zwischen Jugendklub und Veranstaltungswiese (ehemaliges Schwimmbad) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Die Planung dient der Absicherung von Kindertagesplätzen in der Stadt und liegt somit im öffentlichen Interesse. Nachdem verschiedene Standorte in Betracht gezogen wurden, soll die notwendige Kindertagesstätte am Standort des ehem. Schwimmbades entstehen. Die Planziele bestehen in der Errichtung einer Kindertagesstätte und damit verbundene Regelungen zu angrenzenden Waldflächen sowie Berücksichtigung der Umverlagerung von Spiel- und Sportanlagen aus dem Plangeltungsbereich.

Die Gemeinde Kalkhorst wird um Stellungnahme gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Dassow zur Errichtung einer Kindertagesstätte an der Grevesmühlener Straße zwischen Jugendklub und Veranstaltungswiese weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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