Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9395

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gemeinde Kalkhorst wird gemäß § 107 Abs. 1 SchulG M-V Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zum Beschluss des Kreistages vom 19. Februar 2015 zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 zu äußern. Ferner wird der Gemeinde Kalkhorst gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 SchulG M-V Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu den für die Gemeinde relevante Festlegungen im Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zu äußern.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hatte sich bereits in ihrer Sitzung am 21. August 2014 mit der Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 beschäftigt. Die von der Gemeindevertretung beschlossenen Empfehlungen zu den Schuleinzugsbereichen (Einzugsbereich für den Grundschulbereich für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst: Grundschule Kalkhorst, Einzugsbereich für den Regionalschulbereich für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst: Regionale Schule Klütz, der Einzugsbereich für den Gymnasialbereich soll für die Gemeinde Kalkhorst nicht festgeschrieben werden) wurden nur teilweise umgesetzt und finden sich auch in dem nunmehr vorliegenden Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im LK NWM wieder. Aus diesem Grunde kann die Gemeinde noch Anregungen und Bedenken äußern.

 

Zurzeit findet aus Sicht vieler Eltern und Schüler und der Schule aber keine zeitnahe Schülerbeförderung statt. Teilweise sehr frühe Ankunftszeiten weit vor Unterrichtsbeginn sowie sehr lange Wartezeiten bis zur Busabfahrt nach Unterrichtsbeginn sowie weitere Umsteigezeiten führen dazu, dass einige Schüler einen sehr langen Schulalltag haben (Regionale Schule Klütz sowie Gymnasium). Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst kann nunmehr entscheiden, ob sie den Landkreis Nordwestmecklenburg auffordert eine zeitnahe Schülerbeförderung für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst sicherzustellen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 des Landkreises Nordwestmecklenburg und zur Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg folgende Anregungen und Bedenken zu äußern:

 

Die Gemeinde Kalkhorst fordert den Landkreis Nordwestmecklenburg auf, gemäß des Beschluss vom 21. August 2014 der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst die Schuleinzugsbereich für den Grundschulbereich für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst, nämlich die Grundschule Kalkhorst, für den Regionalschulbereich für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst die Regionale Schule Klütz und für den Gymnasialbereich für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst keinen Schuleinzugsbereich festzulegen. Ferner fordert die Gemeinde Kalkhorst den Landkreis Nordwestmecklenburg auf, eine zeitnahe Schülerbeförderung für die Schüler der Gemeinde Kalkhorst ab dem Schuljahr 2015/16 für alle vorgenannten Schulen sicherzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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