Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt, den Steinbecker Weg in Elmenhorst auszubauen. Da der Steinbecker Weg nicht in seiner gesamten Länge ausgebaut wird, ist es erforderlich für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen den Abschnitt beitragsrechtlich zu definieren und somit den Kreis der Beitragspflichtigen abzugrenzen. In der Rechtsprechung gilt als herrschende Auffassung, dass von der Straße abzweigende Nebenstraßen - i.d.R. bis zu 100 m Länge - Bestandteil der Straße sind (sog. „Anhängsel“).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Bildung eines straßenbaubeitragsrechtlichen Abschnittes für den Straßenausbau mit Straßenentwässerung, die Gehwegerneuerung sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Steinbecker Weg von Elmenhorst. Der Abschnitt beginnt am Abzweig des Steinbecker Weges von der Klützer Straße und endet auf Höhe des Abschlusses der rechtsseitigen Bebauung bei Haus Nr. 21. Er umfasst auch die Zuwegung zu den Grundstücken Steinbecker Weg Nr. 9; 11 und 13. (Exakte Lage ist der Bauausführungsunterlage zu entnehmen).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Straßenbaubeiträge gemäß Umlage nach Straßenbaubeitragssatzung.

 

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Anlagen

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