Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9115
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung von Vorausleistungen auf künftige Beitragsschuld (Straßenbaubeiträge Steinbecker Weg, Elmenhorst)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Gerald Krause
- Verfasser/Antragsteller:
- Gerald Krause
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.04.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Finanz- und Sozialausschuss der Gemeinde Kalkhorst
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.04.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Kalkhorst
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.05.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kalkhorst plant für das Jahr 2015 den Ausbau des Steinbecker Weges in Elmenhorst (von der Dorfstraße bis Haus Nr. 21). Für die Gesamtkosten in Höhe von ca. 517 T€ muss die Gemeinde zunächst die Vorfinanzierung übernehmen. Nach Erhalt von bisher bewilligten Fördermitteln verbleibt zunächst noch ein Gemeindeanteil in Höhe von ca. 250 T€. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kalkhorst ist diese verpflichtet, einen Teil dieser Kosten (ca. 40 %) als Straßenbaubeiträge auf die vervorteilten Grundstückseigentümer umzulegen. Die Beitragspflicht entsteht „… mit dem Abschluss der Baumaßnahme, sobald die Kosten feststehen und der erforderliche Grunderwerb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. …“ (§ 9 der Straßenbaubeitragssatzung). Erfahrungsgemäß wird somit eine Beitragserhebung erst in den Jahren 2016 oder 2017 erfolgen. Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kalkhorst gestattet (§ 7) angemessene Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld zu verlangen, sobald mit der Baumaßnahme begonnen worden ist. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde empfiehlt die Verwaltung die Erhebung von Vorausleistungen zum Zeitpunkt des Baubeginnes in Höhe von 50 % auf die künftige Beitragsschuld.
