Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst plant für das Jahr 2015 den Ausbau des Steinbecker Weges in Elmenhorst (von der Dorfstraße bis Haus Nr. 21). Für die Gesamtkosten in Höhe von ca. 517 T€ muss die Gemeinde zunächst die Vorfinanzierung übernehmen. Nach Erhalt von bisher bewilligten Fördermitteln verbleibt zunächst noch ein Gemeindeanteil in Höhe von ca. 250 T€. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kalkhorst ist diese verpflichtet, einen Teil dieser Kosten (ca. 40 %) als Straßenbaubeiträge auf die vervorteilten Grundstückseigentümer umzulegen. Die Beitragspflicht entsteht „… mit dem Abschluss der Baumaßnahme, sobald die Kosten feststehen und der erforderliche Grunderwerb grundbuchrechtlich durchgeführt ist. …“ (§ 9 der Straßenbaubeitragssatzung). Erfahrungsgemäß wird somit eine Beitragserhebung erst in den Jahren 2016 oder 2017 erfolgen. Die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Kalkhorst gestattet (§ 7) angemessene Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld zu verlangen, sobald mit der Baumaßnahme begonnen worden ist. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde empfiehlt die Verwaltung die Erhebung von Vorausleistungen zum Zeitpunkt des Baubeginnes in Höhe von 50 % auf die künftige Beitragsschuld.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Erhebung von Vorausleistungen auf die künftige Beitragsschuld für die Straßenbaumaßnahme Steinbecker Weg in Elmenhorst zum Zeitpunkt des Baubeginnes in Höhe von 50 %.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Einnahme bei 04-54101-2332 (bei 50 % ca. 50 T€)

 

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