Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9434
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM), Kapitel 6.5 Energie
hier: Durchführung der informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden
Stellungnahme der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Julia Tesche
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
|
07.05.2015
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Klütz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Klütz
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Um die kommunalen Belange bei der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM), Kapitel 6.5 Energie frühzeitig zu berücksichtigen, ist vor Einleitung des offiziellen zweistufigen Beteiligungsverfahrens eine gemeindliche informelle Vorabbeteiligung durchzuführen.
Gegenstand der gemeindlichen informellen Vorabbeteiligung ist ausschließlich die Karte „Potentialsuchraum für Windenergieanlagen“, die auf Grundlage der am 24.02.2015 beschlossenen regionalen Kriterien erarbeitet wurde.
Die Gemeinde/ Stadt wird voraussichtlich mit einer der folgenden drei Situationen konfrontiert sein:
1. eine Fläche bzw. Teilfläche des Potenzialsuchraumes befindet sich auf dem
Gemeindegebiet,
2. ein Altgebiet bzw. eine Teilfläche des eines Altgebietes für Windenergieanlagen befindet sich auf dem Gemeindegebiet,
3. es trifft weder 1. noch 2. zu.
Im Falle aller drei Varianten kann bis zum 05.Juni 2015 Stellung genommen werden.
„Aufgrund der Erforderlichkeit eines schlüssigen, gesamträumlichen Planungskonzeptes muss die Ausweisung von Windeignungsgebieten (WEG) aus der übergeordneten Sicht der Regionalplanung vorgenommen werden und darf sich nicht nach „Partikularinteressen der Gemeinden“ richten. Ausschließlich fachlich-fundierte, auf raumordnerischen Gesichtspunkten basierende Argumente können in die Abwägung eingestellt werden. Ein Gemeindevertreterbeschluss für oder gegen ein WEG ist nicht abwägungsrelevant.“
Sollte sich die Gemeinde/ Stadt zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, empfiehlt die Verwaltung ein geeignetes Planungsbüro, wie z.B. das Pb Mahnel aus Grevesmühlen mit der Ausarbeitung der Stellungnahme zu beauftragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
885,7 kB
|