Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9418

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion „Die Linke“ hat mit Schreiben vom 8. April 2015, eingegangen am 10. April 2015, einen Antrag auf Bildung eines zeitweiligen Ausschusses „Bauhof“ gestellt.

 

Nach § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen müssen Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, der Bürgermeisterin spätestens zwei Wochen vor der Sitzung der Gemeindevertretung in schriftlicher Form vorgelegt werden. Die Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen. Sie sind zu begründen, vgl. § 4 Abs. 2 der GO.

 

Die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses mit entsprechenden Einzelaufgaben ist nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen möglich. In diesem Ausschuss können neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern auch weitere sachkundige Einwohner berufen werden. Die Hinzuziehung von Sachverständigen ist zulässig.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Zahlung von Aufwandsentschädigungen nach Hauptsatzung i.V.m. Entschädigungsverordnung M-V

 

 

Loading...