Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9413

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung der Aufgaben beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch von dem Bürgermeister oder seinen Stellvertretern eingeworben  und entgegengenommen werden. Der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100,00 Euro allein entscheiden. Bei höheren Zuwendungen entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme oder Vermittlung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, die anlässlich des 25jährigen Firmenjubiläums der Schleiferei Krause eingegangenen Spenden - zweckgebunden für die Feuerwehr Rolofshagen – anzunehmen von:

16.02.2015

100,00 €

GDS Präzisionszerspanungs GmbH

23.02.2015

150,00 €

VOMAT GmbH

10.03.2015

200,00 €

Oelheld GmbH

12.03.2015

200,00 €

Oerlikon Balzers Coating Gemany GmbH

13.03.2015

100,00 €

Grieger Mallison Sozietät

17.03.2015

150,00 €

Wörner Vertriebsgesellschaft

19.03.2015

150,00 €

AUTOHAUS WISMAR GMBH

19.03.2015

400,00 €

Oerlikon Balzers Coating Gemany GmbH

19.03.2015

500,00 €

ISOG Technology GmbH & CO. KG

20.03.2015

100,00 €

Sparkasse Mecklenburg-Nordwest

23.03.2015

100,00 €

Klassen Präzisionswerkzeuge

23.03.2015

250,00 €

Gerhard Ihle Hartmetalle E.K.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einzahlung in Höhe von 2.400,00 €.

 

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Anlagen

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