Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9410
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Damshagen (ehemals Gemeinde Moor-Rolofshagen)
für das Gutshaus Parin
hier: Beschluss über den Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
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Vorberatung
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21.04.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Damshagen
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Entscheidung
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03.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen hat den Beschluss über die Aufstellung und den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 gefasst.
Das städtebauliche Konzept hat sich geändert.
Nunmehr ist es vorgesehen, anstelle des Sondergebietes für Fremdenbeherbergung ein Sondergebiet für Ferienhäuser festzusetzen. Dies wird durch Beschluss entsprechend angepasst und das Planungsziel wird entsprechend geändert. Die übrigen Sachverhalte bleiben erhalten.
Die Anwendung des Verfahrens nach § 13 und § 13a BauGB ist entgegen zu der im Aufstellungsbeschluss benannten Zielsetzung nicht gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
- Hinsichtlich der Art der Nutzung wird beschlossen, dass im nördlichen Bereich des Plangebietes die Flächen als Sondergebiet für Ferienhausbebauung gemäß beigefügten Konzept beschlossen werden.
Die Planungsziele werden entsprechend angepasst.
Mit diesen veränderten Planungszielen werden die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gebilligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.
- Der Flächennutzungsplan ist für die geänderten Bereiche entsprechend anzupassen und zu überarbeiten. Der Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan für die Darstellung von Sondergebieten für Ferienhäuser nach § 10 Abs. 4 BauGB anstelle der bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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77,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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