Beschlussvorlage - GV Damsh/15/9284

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 wurde als eine Maßnahme die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 310 % beschlossen. Eine Änderung der Realsteuerhebesätze für das jeweilige Kalenderjahr ist gemäß § 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes nur bis zum 30. Juni des Kalenderjahres mir Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM hat mitgeteilt, dass die Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2015 nur bei Vorlage einer festgestellten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 erfolgen wird. Da der Zeitpunkt bis zur Fertigstellung der Eröffnungsbilanz noch nicht benannt werden kann, kann infolge ebenfalls keine Angabe zum Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2015 erfolgen. Es ist somit erforderlich eine Hebesatzsatzung zu erlassen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Damshagen (Hebesatzsatzung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen von ca. 1.800 EUR

 

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Anlagen

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