Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9369

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird gemäß § 107 Abs. 1 SchulG M-V Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zum Beschluss des Kreistages vom 19. Februar 2015 zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 zu äußern. Ferner wird der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 SchulG M-V Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu den für die Gemeinde relevante Festlegungen im Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zu äußern.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hatte sich bereits in ihrer Sitzung am 18. September 2014 mit der Stellungnahme zur Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 beschäftigt. Die von der Gemeindevertretung beschlossenen Empfehlungen zu den Schuleinzugsbereichen (Einzugsbereich für die Grundschule Boltenhagen: Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, Gemeinde Damshagen und Stadt Klütz | Einzugsbereich für den Regionalschulbereich für die Schüler der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen: Regionale Schule Klütz) wurden vollständig umgesetzt und finden sich auch in dem nunmehr vorliegenden Entwurf der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im LK NWM wieder. Zum Satzungsentwurf als solches bräuchte die Gemeinde aufgrund dessen weder Anregungen noch Bedenken äußern.

 

Die zukünftige Umsetzung der Schuleinzugsbereiche stimmt damit mit der bereits jetzt praktizierten Beschulung überein. Zurzeit findet aus Sicht vieler Eltern und Schüler, der Schule und der Schulkonferenz der Grundschulen Boltenhagen und Damshagen aber keine zeitnahe Schülerbeförderung statt. Teilweise sehr frühe Ankunftszeiten weit vor Unterrichtsbeginn sowie teilweise sehr lange Wartezeiten bis zur Busabfahrt nach Unterrichtsbeginn sowie weitere Umsteigezeiten führen dazu, dass einige Grundschüler einen längeren Schulalltag haben als Gymnasialschüler. Die gemeinsamen Schulkonferenzen der Grundschulen Ostseebad Boltenhagen und Damshagen haben daraufhin auf ihrer Sitzung am 24. März 2015 einstimmig einen Beschluss gefasst, den Landkreis aufzufordern, eine zeitnahe Schülerbeförderung ab dem nächsten Schuljahr sicherzustellen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann nunmehr entscheiden, ob sie sich dem Beschluss der Schulkonferenzen anschließt und in der nunmehr abgeforderten Stellungnahme mit einfließen lässt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, zur Schulentwicklungsplanung 2015/2016 bis 2019/2020 des Landkreises Nordwestmecklenburg und zur Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen öffentlicher Schulen im Landkreis Nordwestmecklenburg zwar weder Anregungen noch Bedenken zu äußern, fordert aber den Landkreis Nordwestmecklenburg gleichfalls mit Nachdruck auf, eine zeitnahe Schülerbeförderung für die Schüler der Grundschule Ostseebad Boltenhagen ab dem Schuljahr 2015/16 sicherzustellen. Der anliegende Beschluss der Schulkonferenzen der Grundschule Ostseebad Boltenhagen und der Grundschule Damshagen vom 24. März 2015 wird dabei von der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ausdrücklich unterstützt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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