Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9372

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst plant eine eigene Internetseite gestalten zu lassen und eine kontinuierliche Betreuung der Internetseite über einen Dienstleister vorzunehmen. Die Internetseite ist dringend erforderlich, um die Attraktionen der Gemeinde sowie zukünftig das MINIMARE anzuwerben.

 

Diese Leistungen muss die Gemeinde über eine Ausschreibung (freihändig) gemäß Wertgrenzenerlass - Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringem Auftragswert vom 21. Januar 2013 vergeben.

 

Aus Erfahrungswerten des Amtes Klützer Winkel werden Kosten in Höhe von bis zu 750,00 Euro für die Erstellung der Internetseite entstehen. Da die Pflege nur im Bedarfsfall erfolgen soll, können hier entstehende Kosten nicht geschätzt werden. Zusätzlich kommen jährliche Domain-Kosten von ca. 60 Euro.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, eine freihändige Ausschreibung zur Vergabe von Dienstleistungen für die Erstellung und Pflege einer Internetseite für die Gemeinde Kalkhorst vorzunehmen. Hierzu werden 3 Firmen aus der Region zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach Angebotsöffnung dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

Die aus der Beschlussfassung resultierenden außerplanmäßigen Ausgaben werden ausdrücklich genehmigt; sie werden aus dem Haushaltstitel MINIMARE gedeckt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

-          Kosten können erst nach der Angebotsöffnung ermittelt werden.

-          Deckung: Minderausgaben im Deckungskreis MINIMARE

 

 

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