Beschlussvorlage - GV Ziero/15/9373

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Zierow hat das Aufstellungsverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „De Poeler Drift“ nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

 

Die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen ist gemäß Abwägungsprotokoll erfolgt; der Abwägungsbeschluss wurde gefasst.

Die Satzungsunterlagen und die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss notwendig. Der Satzungsbeschluss ist von der Gemeindevertretung zu fassen.

 

Da mit der Änderung nur die ursprüngliche Konzeption der Gemeinde gemäß der einschlägigen rechtlichen Vorgaben überarbeitet werden soll und die Grundzüge der Planung beibehalten werden, kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden. Die zulässige Grundfläche wird gegenüber der rechtskräftigen Fassung nicht verändert, so dass kein zusätzlicher Eingriff erfolgt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB bzw. dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wurde daher abgesehen.

 

Der Satzungsbeschluss dient als Grundlage für die Bekanntmachung des Bebauungsplanes.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

Da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgt, ist von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1. Auf Grund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie gemäß § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7, bestehend aus den Textlichen Festsetzungen (Teil B mit Textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und Nachrichtlichen Übernahmen / Hinweisen) und der Begründung, als Satzung.

     Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage und umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „De Poeler Drift“. Der Geltungsbereich ist umgrenzt von landwirtschaftlich genutzten Flächen und im Nordwesten durch den Campingplatz Zierow.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses ist darauf hinzuweisen, wo der Plan mit der Begründung eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Wird von NCC getragen.

 

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Anlagen

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