Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9367

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Amt Klützer Winkel liegen nachstehend genannte Anträge an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen auf finanzielle Unterstützung für das Jahr 2015 vor.

Da diese immer bis spätestens zum 01.03. des laufenden Jahres in der Verwaltung des Amtes Klützer Winkel vorliegen müssen, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Antragsteller

Verwendungszweck

Zuschuss im

Jahr 2014

Beantragter

Zuschuss für 2015

SC Boltenhagen

Vereinsarbeit

2.000,00 €

2.000,00 €

SC Boltenhagen

Übungsleiter

850,00 €

Höhe nicht benannt

VSC Boltenhagen

Jugendarbeit

750,00 €

950,00 €

Seniorenverband BRH

Diverse Veranstaltungen für Senioren

500,00 €

750,00 €

Sozialverband

Arbeit mit Senioren

500,00 €

Höhe nicht benannt

„Ostseeperlen“

Allgem. Unterstützung

-

Höhe nicht benannt

DRK-Familienbildungsstätte

Ganzheitliches Gedächtnistraining für Senioren

500,00 €

500,00 €

Arbeitslosenverband/

Schuldnerberatung

Beratung in Not geratener Bürger

-

Höhe nicht benannt

 

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 sind 6.500,00 € für die Unterstützung von Vereinen und Verbänden vorgesehen; davon sind 1.000,- € zweckgebunden für den Seniorenbeirat der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen; sodass noch 5.500,- € für o. g. Anträge zur Verfügung stehen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, nachstehend genannte Vereine und Verbände mit folgenden finanziellen Zuschüssen zu unterstützen:

 

SC Boltenhagen – für allgemeine Vereinsarbeit  ……………….€

SC Boltenhagen – für Übungsleiter    ……………… €

VSC Boltenhagen      ……………….€

Seniorenverband BRH     ……………….€

Sozialverband/Ortsverein Klütz-Boltenhagen-Kalkhorst ……………….€

Förderverein für die „Ostseeperlen“    ……………… €

DRK-Familienbildungsstätte     ……………….€

Arbeitslosenverband/Schuldnerberatung   ……………….€

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel sind im Haushaltsplan 2015 eingeplant und können erst nach Genehmigung des Haushaltes 2015 ausgezahlt werden.

 

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