Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9368

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz hatte die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 "Güldenhorn" aufgestellt, um planungsrechtliche Voraussetzungen für die Neubebauung im Rahmen eines Allgemeinen Wohngebietes innerhalb des Gebietes im Bereich Wismarsche Straße/ Ortsumgehungsstraße/ vorhandene Bebauung zu schaffen. Die Satzung ist rechtskräftig.

Die Planung wurde mehrfach geändert. Die 3. und 4. Änderung sind rechtskräftig. Die Verfahren der weiteren Änderungen (1., 2. und 5. Änderung) wurden nicht beendet. Diese besitzen keine Rechtskraft.

 

Das Bebauungsplangebiet ist vollständig realisiert; es sind keine freien Bauplätze innerhalb der Baugebietsflächen mehr vorhanden.

Die Stadt Klütz erachtet es daher zur geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht mehr als notwendig, weiterhin die Bebauungsplansatzung inklusive ihrer Änderungen aufrecht zu erhalten. Die Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 inklusive ihrer Änderungen soll ersatzlos erfolgen.

 

Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet richtet sich nach Abschluss des Aufhebungsverfahrens nach § 34 BauGB.

 

Die Verfahrensschritte, die für die Aufstellung eines B-Planes gelten, sind auch bei der Aufhebung zu beachten (§ 1 Abs. 8 BauGB). Das Verfahren ist als zweistufiges Verfahren nach dem BauGB mit Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichtes zu führen. 

Dafür ist das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.

 

Sollte ein Aufhebungsverfahren nicht als zielführend angesehen werden, könnten die stringenten Festsetzungen des Bebauungsplanes im Rahmen eines Änderungsverfahrens gelockert werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. "Güldenhorn" inklusive seiner Änderungen (3. und 4. Änderung).

Das Plangebiet der Aufhebung entspricht dem Ursprungsbebauungsplan und wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch die Wismarsche Straße,

- im Osten durch die Umgehungsstraße,

- im Südwesten durch vorhandene Bebauung und Kleingärten.

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten trägt die Stadt Klütz.

 

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Anlagen

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