Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9359

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Strandbereich der Gemeinde Kalkhorst wurden die Primärdünen eingezäunt. Diese Dünen unterliegen einem besonderen Schutz.

Die Abnahme erfolgte am 03. März 2015.

Um die Dünen zusätzlich zu schützen, wurden diese mit in die Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Gemeinde Kalkhorst zu Badezwecken aufgenommen. In den besagten Abschnitten wird das Betreten und Verweilen in den Dünen verboten und kann bei nicht Befolgung mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, die 2. Änderung der Satzung über die Sondernutzung des Strandbereiches der Gemeinde Kalkhorst zu Badezwecken.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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