Beschlussvorlage - GV Ziero/15/9349

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Pächter und Betreiber des Geländes der Minigolfanlage am Strand von Zierow stellt den Antrag, auf dem Grundstück einen mobilen Kiosk in Form eines „Leuchtturms“ aufzustellen. Bei der baulichen Anlage handelt es sich um einen „Fliegenden Bau“ nach § 76 LBauO MV und dieser bedarf, bevor er erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen wird, einer Ausführungsgenehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Gemeinde hat grundsätzlich darüber zu entscheiden, ob sie dem Aufstellen der baulichen Anlage in Form eines Leuchtturms auf dem Pachtgrundstück zustimmt. Eine ausführliche Beschreibung der baulichen Anlage durch den Antragsteller liegt der Vorlage bei.

 

 

Neuer Sachstand nach GV Zierow vom 01.04.2015:

 

Die Beschlussvorlage sollte in den Bauausschuss sowie in den Finanzausschuss zurückgestellt werden. Herr Heinrich hat für die Minigolfanlage mit der Gemeinde Zierow einen Mietvertrag abgeschlossen. Sollte seitens der Gemeindevertretung der o. g. Antrag von Herrn Heinrich positiv entschieden werden, ist dies rechtlich in einer 2. Änderung zum Mietvertrag schriftlich zu vereinbaren. Dabei sollte geregelt werden, welchen Standort und über welchen Zeitraum der mobile Kiosk an der Mietfläche verbleibt. Des Weiteren ist zu vereinbaren, dass die Verkehrssicherungspflicht dem Mieter obliegt und die Gemeinde eventuelle Schadensersatzansprüche von sich weist.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Aufstellen eines mobilen Kiosks in Form eines „Leuchtturms“ auf dem Gelände der Minigolfanlage am Strand von Zierow grundsätzlich zuzustimmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine – Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

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Anlagen

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