Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9346

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 16 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) müssen zwischen dem Träger der Jugendhilfe, der Landkreis Nordwestmecklenburg, und dem Träger von Kindertageseinrichtungen, das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V., Lei-stungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen werden. In diesen Vereinbarungen werden die Kosten je Betreuungsplatz festgeschrieben. Die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile sind durch die Wohnsitzgemeinde Kalkhorst festzulegen.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. legte am 26. Februar 2015 eine neue Kostenkalkulation für die Kindertagesstätte Kalkhorst vor und informierte über die Gründe für die Durchführung einer Entgeltverhandlung. Im Rahmen der Entgeltverhandlung am 5. März 2015 wird es zu einer Neufestsetzung der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile kommen. Lt. KiföG M-V muss die Gemeinde Kalkhorst die Höhe der Gemeindewohnsitz- und Elternanteile durch einen Beschluss festlegen. Die Wohnsitzgemeinde muss nach den Vorschriften des KiföG M-V mindestens einen Anteil in Höhe von 50 % der nicht gedeckten Kosten an den Platzkosten tragen.

 

Die Gemeinde Kalkhorst hatte bisher den Gemeindewohnsitzanteil auf die gesetzlich vorgeschriebenen 50 % festgesetzt. Hinsichtlich der neuen Kalkulation wird diese Festsetzung erneut empfohlen. Danach würden sich die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile ab dem 1. April 2015 wie folgt darstellen:

 

Betreuungsart

Platzkosten gesamt

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

Abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

772,21 €

267,00 €

252,61 €

252,60 €

152,60 €

Krippe Teilzeit

497,95

155,00 €

171,48 €

171,47 €

111,47 €

Krippe halbtags

360,83 €

96,00 €

132,42 €

132,41 €

92,41 €

Kindergarten ganztags

394,86 €

136,00 €

129,43 €

129,43 €

 

Kindergarten Teilzeit

271,71 €

77,00 €

97,36 €

97,35 €

 

Kindergarten halbtags

210,14 €

44,00 €

83,07 €

83,07 €

 

Hort

ganztags

258,67 €

84,00 €

87,34 €

87,33 €

 

Hort

Teilzeit

172,73 €

46,00 €

63,37 €

63,36 €

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, ab dem 1. April 2015 nachstehende Gemeindewohnsitz- und Elternanteile für die Kindertagesstätte Kalkhorst:

 

Betreuungsart

Platzkosten gesamt

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

Abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

772,21 €

267,00 €

252,61 €

252,60 €

152,60 €

Krippe Teilzeit

497,95

155,00 €

171,48 €

171,47 €

111,47 €

Krippe halbtags

360,83 €

96,00 €

132,42 €

132,41 €

92,41 €

Kindergarten ganztags

394,86 €

136,00 €

129,43 €

129,43 €

 

Kindergarten Teilzeit

271,71 €

77,00 €

97,36 €

97,35 €

 

Kindergarten halbtags

210,14 €

44,00 €

83,07 €

83,07 €

 

Hort

ganztags

258,67 €

84,00 €

87,34 €

87,33 €

 

Hort

Teilzeit

172,73 €

46,00 €

63,37 €

63,36 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindliche Mehrkosten pro Platz und Monat:

Krippe: GT – 22,45 €, TZ – 15,27 €, HT – 11,68 €

Kindergarten: GT – 12,19 €, TZ – 9,13 €, HT – 7,59 €

Hort: GT – 9,12 €, TZ – 6,82 €

Die erhöhten Mehrkosten werden im Rahmen der Deckung des Produktes 36101 - Förderung von Kindertageseinrichtungen gedeckt. Sollten die Haushaltsansätze nicht ausreichen, muss eine Über-/Außerplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2015 erfolgen.

 

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Anlagen

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