Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9337

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 27. November 2014 wurde das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen. Eine Maßnahme beinhaltet die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ab 2015 auf 310 %. Eine Änderung der Realsteuerhebesätze für das jeweilige Kalenderjahr ist gemäß § 16 Abs. 3 des Gewerbesteuergesetzes nur bis zum 30. Juni des Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen.

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM hat mitgeteilt, dass die Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2015 nur bei Vorlage einer festgestellten Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 erfolgen wird. Da der Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht benannt werden kann, kann infolge ebenfalls keine Angabe zum Zeitpunkt der Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2015 erfolgen. Es ist somit erforderlich eine Hebesatzsatzung zu erlassen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Hebesatzsatzung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen von ca. 77.000 €

 

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Anlagen

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