Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9290

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen aufgestellt.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen ( § 45 Abs. 1 KV M-V)

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich der Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht

 

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Anlagen

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