Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9335

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 29.01.2015 fand der gemeinsame Neujahrsempfang der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen statt.

 

Für die Beköstigung der zahlreich erschienenen Gäste sind Kosten in Höhe von           5.510,00 EUR entstanden, die vorab durch die Kurverwaltung Boltenhagen beglichen worden sind.

 

Die Bewirtungskosten sind hälftig durch die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu tragen und entsprechend im Haushalt 2015 zu berücksichtigen.

 

Die dabei zusätzlich entstandenen Kosten für Gema-Gebühren, Künstlerhonorar und Einladungen in Höhe von ca. 2.000,00 EUR wurden ebenso durch den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen bezahlt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kurbetriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen die hälftigen Bewirtungskosten in Höhe von 2.755,00 EUR im Haushalt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen einzustellen und diese an den Eigenbetrieb Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen vollumfänglich zu erstatten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

2.755,00 EUR

 

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