Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9326

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch den Kurbetriebsausschuss empfohlen, hat die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen auf ihrer Sitzung am 08.01.2015 die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Strandbenutzungsgebühren mit eigenen Änderungen einstimmig beschlossen.

 

Nach der Sitzung hat der Landkreis Nordwestmecklenburg darauf hingewiesen, dass sich ein redaktioneller Fehler in der Satzung befindet. Es wurde seitens des Amtes zugesichert, dass wörtlich in der 2. Änderung der Satzung steht: „Das Wandern und Spazierengehen ist gebühren frei“. Diese Formulierung und die Änderungen der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen vom 08.01.2015 sind eingebracht und bedürfen eines erneuten Beschlusses.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen über die Erhebung von Strandbenutzungsgebühren in der vorliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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