Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9222
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23
für das Gebiet am Schwarzen Weg
- Änderung der Rechtsgrundlage / Überführung in ein Planverfahren nach § 13a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
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Vorberatung
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24.02.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen
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Entscheidung
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26.03.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wurde von der Gemeindevertretung am 22.05.2014 gefasst. Das Aufstellungsverfahren wurde als vereinfachte Änderung gemäß § 13 BauGB begonnen. Die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung wurden durchgeführt.
Im Zuge der Behördenbeteiligung vertritt der Fachdienst Bauordnung und Planung des Landkreises Nordwestmecklenburg die Auffassung, dass die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich ist. Der Landkreis stimmt stattdessen der Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu. Die Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen folgt der Empfehlung des Landkreises. Die Anforderungen an die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sind bei beiden Verfahrensarten vergleichbar.
Daher stellt die Gemeinde das Planverfahren auf ein Verfahren nach § 13a BauGB um. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB dient der Innenentwicklung. Die Ziele der Planänderung werden als Nachverdichtung bzw. als andere Maßnahme der Innenentwicklung beurteilt. Die zulässige Grundfläche liegt unterhalb von 20.000 m². Beeinträchtigungen von Natura 2000 – Gebieten können ausgeschlossen werden. Somit ist die Anwendbarkeit des § 13a BauGB gegeben.
Da im Verfahren nach § 13a BauGB die Vorschriften des § 13 BauGB in Bezug auf die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gelten, ist eine erneute Beteiligung nicht erforderlich, da diese zu keinen neuen Erkenntnissen führen würde. Nach dem Beschluss über die Änderung der Rechtsgrundlage kann das Aufstellungsverfahren mit dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss fortgesetzt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, das Aufstellungsverfahren zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 nach den Vorschriften und Maßgaben des § 13a BauGB fortzuführen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
