Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9182

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat am 27. November 2014 die Schwerpunkte eines öffentlich- rechtlichen Vertrages bezüglich der Einstellung eines Verkehrsüberwachers mit folgendem Inhalt beschlossen:

  1. Einstellung eines Verkehrsüberwacher ab dem 1.1.2015 durch das Amt Klützer Winkel.
  2. Ein Verkehrsüberwacher wird permanent im der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Ein weiterer Verkehrsüberwacher wird in der Saison von Mai- Oktober ebenfalls permanent in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschäftigt. Die Kosten für den zusätzlichen Verkehrsüberwacher werden ausschließlich von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen getragen.
  3. Die hälftigen Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen werden an die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ausgekehrt.
  4. Im Amtshaushalt darf auf Grund der Auskehrung der hälftigen Einnahmen kein Defizit entstehen. Entsteht ein Defizit wird die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dies ausgleichen. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Folgejahr innerhalb des 1. Quartales.
  5. Der Vertrag wird auf zwei Jahre befristet abgeschlossen.
  6. Die Erarbeitung des öffentlich- rechtlichen Vertrages wird beauftragt. Die Kosten sind, von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu tragen.

 

Daraufhin wurde der Rechtsanwalt Herr Dr. Groteloh mit der Ausarbeitung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beauftragt. Es wurde eine Änderung bezüglich der Einstellung vorgenommen. Diese kann erst ab dem 01. April 2015 erfolgen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das Amt zahlt die Hälfte der Einnahmen aus der gesamten Überwachung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen an die Gemeinde. Entsteht dem Amtshaushalt auf Grund der Auskehrung der hälftigen Einnahmen ein Defizit, wird die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dies ausgleichen.

 

 

 

 

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Anlagen

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