Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9145

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bauantrag für einen Umbau bzw. eine Erweiterung eines Ferienhauses auf dem Flurstück 100 wurde bereits von der Gemeinde nach §36 BauGB und dem LK NWM abgelehnt. Das Vorhaben widerspricht insbesondere durch das geplante Ausmaß der Erweiterung den Festsetzungen des B-Planes Nr. 11b.

Daraufhin wird der Antrag gestellt den B-Plan Nr. 11b entsprechend zu ändern.

Die Begründung ist dem Antragsschreiben zu entnehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Boltenhagen beschließt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11b gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers nicht stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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