Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9188

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem Haushaltsjahr 2012 sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.

Für die erste Eröffnungsbilanz gelten nach § 4 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz M-V die Vorschriften zur Bilanz nach Maßgabe des § 47 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz für das Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Klütz zum 01.01.2012 fest.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Insoweit, als die festgestellten Bilanzwerte Grundlage für die Abschreibungen und die Auflösungen von Sonderposten des Ergebnishaushaltes bilden.

 

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Anlagen

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