Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9186

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 19. Mai 2014 wurde bereits die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Marktstände in der Stadt Klütz von der Stadtvertretung der Stadt Klütz beschlossen. Diese Satzung wurde von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg als rechtswidrig eingestuft.

Es ist zwingend erforderlich, dem satzungsgebenden Organ bei Beschlussfassung eine Kalkulation als Bestandteil der Beschlussfassung vorzulegen. Wird eine Gebührensatzung ohne die notwendige Gebührenkalkulation beschlossen, ist sie nichtig. Demzufolge musste die 1. Änderung am 02. Februar 2015 durch die Stadtvertretung aufgehoben werden.

Es wurde eine erneute Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Marktstände in der Stadt Klütz erstellt. Diese basiert auf Grundlage einer Kalkulation aus Einnahmen und Ausgaben aus den Jahren 2012/2013, die Einnahmen und Ausgaben beziehen sich ausschließlich auf den Wochenmarkt. Die Kosten für die restliche Gebührensatzung für Marktstände können nicht neu kalkuliert werden, da seit Jahren kein Jahrmarkt, Rummel oder Zirkus in Klütz stattgefunden hat. Die Regelungen für den Weihnachtsmarkt werden in einer separaten Marktfestsetzung getroffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Marktstände in der Stadt Klütz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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