Beschlussvorlage - GV Ziero/15/9141

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausbau des 2. Abschnittes (Lindenstraße / Wischer Straße) erfolgt als Teilausbau. Die Anlage wird nicht komplett und in vollem Umfang erneuert. Hier kann es passieren, dass die Gemeinde mittelfristig weitere Teileinrichtungen (z.B. Fahrbahn, Straßenentwässerungskanal) erneuern oder erweitern möchte. Um dann die Beitragspflicht für diese (weiteren) Teileinrichtungen zu sichern, muss gemäß § 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Zierow eine Kostenspaltung vorgenommen werden. In dem 2. Abschnitt der Straßenbaumaßnahme wird der Gehweg und die Straßenbeleuchtung erneuert sowie in erforderlichem Umfang der Anschluss an die Regenwasserableitung vorgenommen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt für die durchzuführende Straßenbaumaßnahme im 2. Abschnitt (Lindenstraße / Wischer Straße) die Kostenspaltung für folgende Teileinrichtungen:

-          Erneuerung des Gehweges

-          Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung

-          Erneuerung eines Straßenablaufes und Anschluss an die Regenwasserableitung

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Straßenbaubeiträge gemäß Umlage nach Straßenbaubeitragssatzung.

 

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