Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9251

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Ortslage Niendorf wird zur Errichtung von 6 Einfamilienhäusern auf den Flurstücken 105/3 und 106/2 die Aufstellung eines B-Planes beantragt. Die Begründung befindet sich in der Anlage. Zeitgleich wurde der Antrag als Bauvoranfrage an den Landkreis weitergeleitet. 

 

Bei Zustimmung der begehrten Bauleitplanung bedarf es des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages. Darin wird u. a. die Kostenübernahme aller anfallenden Kosten durch den Antragsteller geregelt. Ein Planungsbüro ist festzulegen bzw. zu empfehlen.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt dem Antrag auf Erlass eines Bebauungsplanes in der Ortslage Niendorf gemäß beigefügtem Antrag auf Kosten des Antragstellers stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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