Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9227

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14. Januar 2015 hat Herr Cornelius den Antrag gestellt, dass er mit seinen Kollegen im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine kostenfreie Sondenbegehung durchführen möchte. Durch diese Sondenbegehung werden metallische Gegenstände im Boden aufgespürt. Man ist bereits auf einem Spielplatz auf diverse Missstände gestoßen, da neben einer Münze zwischen 1970 – 2003 auch diverse Kronkorken mit Glasabbruchstücken und eine Axt, die sich nur wenige cm unter der Erdoberfläche befand.

Aus diesem Grund bittet Herr Cornelius um Zustimmung bis auf Widerruf, die gemeindeeigenen Flächen, bevorzugt Kinderspielplätze mit der Sonde begehen zu dürfen. Ausgenommen sind selbstverständlich die Friedhöfe.

Funde, die eine Wertstellung von 10 € übersteigen und von denen man ausgehen kann, dass sich ein rechtmäßiger Besitzer noch auffinden lässt, würden selbstverständlich dem Fundbüro zugeführt werden.

Militärische Fundstücke, von denen eine Gefahr ausgeht, werden sofort den zuständigen Behörden gemeldet.

Die Bergung der Gegenstände wird so gestaltet, dass kein Schaden an den Flächen entsteht. Finanzielle Ansprüche oder Gegenleistungen werden nicht erwartet und auch nicht erhoben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen muss nun entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Antrag auf Sondenbegehung im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen statt zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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