Beschlussvorlage - GV Bolte/15/9236

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 36 für das Gebiet westlicher Ortseingang zwischen Wichmannsdorf und Sport- und Freizeitanlage durch. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Gebiet westlicher Ortseingang wurde im Parallelverfahren aufgestellt und ist bereits wirksam.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand in Form einer öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB verkürzt in der Zeit vom  06. März 2014 bis zum 20. März 2014 statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden fand parallel statt.

Im Ergebnis des erneuten Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

 

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt und diesem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen.

 

Im Ergebnis der Abwägung sind einzelne Belange weiterhin abzustimmen und zu klären. Dies betrifft im Wesentlichen die Beseitigung des Niederschlagswassers im Plangebiet, die Sicherung von Ausgleich und Ersatz und die Abstufung von Landesstraße in Gemeindestraße im Bereich westlicher Ortseingang.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die während der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die während der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zum erneuten Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.             
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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