Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9243

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Kalenderjahr 2014 wurden 2 Arbeitnehmerinnen (für die Zeit vom 15. Mai 2014 bis 15. September 2014 und für die Zeit vom 01. Juli 2014 bis 30. August 2014) als geringfügig Beschäftigte zur Kontrolle der Bezahlung der Strandgebühr im Bereich der Wohlenberger Wiek eingestellt. Die Ausgaben für die beiden geringfügig Beschäftigten im Kalenderjahr 2014 betrugen 2.654,81 Euro (Brutto 2.160 Euro + 494,81 Euro Nebenkosten Arbeitgeber SV,UV,ZMV). Demgegenüber stehen Erträge und Einzahlungen in Höhe von 7.036,00 Euro, die durch die Saisonbeschäftigten bei der Kontrolle der Bezahlung der Strandgebühr 2014 erzielt wurden.

 

Aufgrund dieses positiven Ergebnisses erscheint eine erneute Einstellung von 2 geringfügig befristeten Arbeitnehmern auch für das Kalenderjahr 2015 empfehlenswert. Deshalb wird vorgeschlagen, erneut einen Arbeitnehmer befristet für die Zeit vom 15. Mai 2015 bis 15. September 2015 und einen Arbeitnehmer für die Zeit vom 01. Juli 2015 bis 31. August 2015 zur Kontrolle der Bezahlung der Strandgebühr und zwar wegen Vorliegen eines sachlichen Grundes nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des TzBfG einzustellen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden bei einem Entgelt von 400 Euro/Monat. Der Stundenlohn beträgt – wie im Vorjahr - 10 Euro und liegt somit über den Mindestlohn von 8,50 €/Stunde.

 

Hinweis: Eine Einstellung der beiden befristeten geringfügigen Beschäftigten zur Kontrolle der Bezahlung der Strandgebühr und die damit verbundenen Personalkosten können erst erfolgen, wenn eine genehmigte Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 vorliegen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt die befristete Einstellung von 2 nichtvollbeschäftigten geringfügigen Arbeitnehmern für die Kontrolle der Strandgebühren. Es soll jeweils ein/eine Arbeitnehmer/in für die Zeit vom 15. Mai 2015 – 15. September 2015 und ein/eine weiterer/weitere Arbeitnehmer/in für die Zeit vom 1. Juli 2015 – 31. August 2015 mit einem monatlichen Entgelt in Höhe von 400 Euro Brutto und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden eingestellt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten wurden im Haushalt 2015 eingeplant.

Personalkostenausgabe in Höhe von ca. 3.200 Euro (2.400 Euro Brutto + AG-Ausgaben in Höhe von ca. 800 Euro).

 

 

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