Beschlussvorlage - GV Ziero/15/9123

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 25.09.2014 die Aufstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsfläche -Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofstraße" beschlossen. Der Geltungsbereich der vorliegenden Planung ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als Flächen für Bahnanlagen dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der Plangeltungsbereich als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Die auf diesen Flächen befindlichen Gleistrassen wurden bereits vor einiger Zeit von der Deutschen Bahn AG still gelegt.

r die Entwidmung sowie den Grunderwerb dieser Flächen steht die HWI bereits in Verhandlung mit der Deutschen Bahn AG. Die Stadt beabsichtigt auf diesen Flächen einen funktionell sowie gestalterisch aufgewerteten Bahnhofsvorplatz zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird derzeit der Bebauungsplan Nr. 80/11 „Bahnhofsvorplatz/Rostocker Straße" aufgestellt. Planungsrechtliche Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes nach dem Entwicklungsgebot ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes. Die derzeitige Ausweisung von Flächen für Bahnanlagen ist in Straßenverkehrs­flächen -Ruhender Verkehr- zu ändern.

Die Gemeinde Zierow wird um Stellungnahme gebeten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsflächen –Ruhender Verkehr- Im Bereich Bahnhofstraße weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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