Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9202

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz führt ein gemeindeeigenes Wappen seit 2. April 1997.

Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Klütz vom 28. Mai 2001 ist eine neue Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Weitergabe des Wappens der Stadt Klütz beschlossen worden. Diese Entgeltordnung wurde nunmehr überarbeitet. Dazu hat die Verwaltung einen Entgeltordnungsentwurf in Anlehnung an bereits vorhandene Entgeltordnungen anderer Gemeinden und Städte erarbeitet.

 

Von einer synoptischen Darstellung der Änderungen ist Abstand genommen worden, da die Novellierung weitreichender ist.             

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die anliegende Entgeltordnung der Stadt Klütz über die Vergabe des Verwertungsrechts für das Stadtwappen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in unbekannter Höhe

 

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