Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9118
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Satzung der Gemeinde Gägelow über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Proseken
hier: Stellungnahme als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.01.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hohenkirchen
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.02.2015
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gägelow stellt die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Proseken gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf.Durch die Aufstellung der Ergänzungssatzung für die Ortslage Proseken wird beabsichtigt, neben den nach § 34 BauGB bebaubaren Flächen, eine derzeitige Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einzubeziehen. Diese Fläche ist damit künftig als Innenbereich zu betrachten und für eine Bebauung geeignet. Durch die bauliche Nutzung der einbezogenen Fläche soll die Ortslage zum einen arrondiert und zum anderen der östliche Ortseingangsbereich definiert bzw. geordnet und aufwertet werden. Auf der Fläche soll ein Wohnhaus für eine Familie entstehen. Dabei soll durch die Beschränkung auf maximal ein Vollgeschoss und durch die Festsetzung einer vergleichsweise geringen Firsthöhe die Einfügung des Baukörpers in die Umgebung gewährleistet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die angestrebte generationenübergreifende Nachbarschaft zu dem westlich vorhandenen, zu Wohnzwecken genutzten Grundstück. Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung verfolgt die Gemeinde somit auch die Zielsetzung der Berücksichtigung von besonderen Wohnbedürfnissen der Bevölkerung, der Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen sowie der Eigentumsbildung im Ort. Proseken ist einer der schwerpunktmäßigen Wohnstandorte in der Gemeinde Gägelow und weist eine organisch gewachsene Siedlungsstruktur auf, die durch die Ergänzung der Ortslage um ein Baugrundstück nicht beeinträchtigt wird.
Die Gemeinde Hohenkirchen wird um Stellungnahme gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
635,6 kB
|
