Beschlussvorlage - GV Hokir/15/9103
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Alt Jassewitz"
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Verfasser/Antragsteller:
- Carola Mertins
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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27.01.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohenkirchen
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Entscheidung
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17.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 06.05.2014 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Alt Jassewitz" beschlossen. Die Zielsetzung der Gemeinde für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ist die orts- und landschaftsverträgliche Arrondierung der vorhandenen dörflichen Hofstelle auf dem Flurstück 3/13 der Flur 1 in der Gemarkung Alt Jassewitz. Die in Teilen geänderte städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde macht eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich der festgesetzten Grünfläche notwendig. Am 20.08.2014 wurde der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 durch die Gemeindevertretung gebilligt und für die Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden haben ordnungsgemäß stattgefunden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt. Von den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die zu einer wesentlichen Änderung der Planungskonzeption geführt haben. Bürger haben sich nicht zu der Planung geäußert.
Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage
- Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtswirksamen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 mit der Gebietsbezeichnung "Alt Jassewitz" als Satzung.
- Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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6,2 MB
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