Mitteilungsvorlage - GV Hokir/14/9061

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes MV hat gemäß Verwaltungsvorschrift vom 19.12.2012 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land MV (InvestÖPNVRL M-V) erlassen.

Die Zuwendungen nach dieser Verwaltungsvorschrift werden als zweckgebundene, nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. In der Regel betragen die Zuwendungen 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Der Antrag ist bis zum 30. März eines Jahres, das dem vorgesehenen Beginn der Maßnahme vorausgeht, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen.

 

In der Vergangenheit wurden über diese Richtlinie bereits mehrere Buswartehäuschen gefördert. Gefördert wurde nur das „reine“ Buswartehäuschen – kein Abbau der alten Haltestelle, kein Fundament für die neue.

 

Sollte die Gemeinde erwägen, für 2016 eine Förderung zu beantragen, muss bis zum 30. März 2015 der Antrag bei der Bewilligungsbehörde vorliegen.

 

Anmerkung:

Am 26.03.2014 wurde bereits ein Antrag für die Errichtung eines Buswartehäuschens für 2015 gestellt. Standort: Wohlenberger Wieck – Abzweig nach Niendorf

 

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Anlagen

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