Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9154

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 bis 47 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2015 der Gemeinde Kalkhorst aufgestellt.

Die Gemeinde Kalkhorst hat jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 45 Abs.1 KV M-V).

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt gemäß der Kommunalverfassung für das Land M-V die Haushaltssatzung der Gemeinde Kalkhorst für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich der Anlagen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Vorbericht

 

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Anlagen

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