Beschlussvorlage - GV Kalkh/15/9102

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet erhebt die Gemeinde Kalkhorst eine Zweitwohnungssteuer. Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kalkhorst vom 09. März 2009 und die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kalkhorst vom 17. November 2009.

 

Die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kalkhorst liegt darin begründet, dass sich u.a. Änderungen auf Grund von Gerichtsurteilen, Erfahrungswerten sowie die Möglichkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grund von technikunterstützter Informationsverarbeitung (Datenschutzgesetz) ergeben haben. Die Änderungen sind in der anliegenden Satzungsneufassung rot markiert.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die anliegende Neufassung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kalkhorst zum 01. Januar 2015.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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