Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8960

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz erweitert und rüstet die Straßenbeleuchtung um in den auf der Anlage dargestellten Bereichen „Straße des Friedens / An der Bamburg / Uns Hüsung / Neue Siedlung / Ulmenweg“. Die Maßnahme wird insgesamt durch eine Firma realisiert. Einen Teil des nicht gedeckten Aufwandes hat die Stadt gemäß Straßenbaubeitragssatzung auf die Eigentümer der bevorteilten Grundstücke umzulegen. Da die bezeichneten Straßenzüge einen engen räumlichen Zusammenhang besitzen und die Beleuchtungsanlage technisch (Leitungsstränge, Verteiler- und Schaltschränke) im Zusammenhang gesehen werden muss, wird die Zusammenfassung der Anlagen zu einer Abrechnungseinheit gemäß § 4 Absatz 2 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Klütz angeregt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die auf der Anlage dargestellten Bereiche der „Straße des Friedens / An der Bamburg / Uns Hüsung / Neue Siedlung / Ulmenweg“ zur Ermittlung der Straßenbaubeiträge für die Straßenbeleuchtungserweiterung / LED-Umrüstung zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Diese Abrechnungseinheit bildet das Abrechnungsgebiet im straßenbaubeitragsrechtlichen Sinne.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Straßenbaubeiträge

 

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Anlagen

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