Beschlussvorlage - SV Klütz/15/9162

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Juni 2014 wurde die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Marktstände in der Stadt Klütz beim Landkreis Nordwestmecklenburg angezeigt. In der Stellungnahme des Landkreises machte die untere Rechtsaufsichtsbehöde die Verwaltung darauf aufmerksam, dass für die Änderung der Gebühren keine Kalkulation der Stadtvertretung vorgelegt wurde. Es ist zwingend erforderlich, dem satzungsgebenden Organ bei der Beschlussfassung eine hinreichende Kalkulation als Bestandteil der Beschlussfassung vorzulegen. Wird eine Gebührensatzung ohne die notwendige Gebührenkalkulation beschlossen, ist sie nichtig. Es wurde eine Kalkulation erarbeitet, diese wird dem nächsten Finanzausschuss vorgelegt. Bis zu einem neuen Beschluss tritt die Ursprungssatzung in Kraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Aufhebung der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Marktstände in der Stadt Klütz vom 19. Mai 2014.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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