Mitteilungsvorlage - SV Klütz/14/9055

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2014 Nr. 44 vom 10.11.2014 hat das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie zur Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten erlassen.

 

Mit dieser Richtlinie hat das Energieministerium des Landes ein Instrument zur Unterstützung entsprechender Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Damit erfolgt weiterhin die Ausrichtung der Förderung auf das Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.

 

Die neue Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – KliFöKommRL M-V) ist am 11.11.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2023.

 

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bruttoinvestitionskosten.

 

Die neue Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen nebst Merkblatt des Landesförderinstitutes befinden sich in Anlage.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...