Mitteilungsvorlage - SV Klütz/14/9055
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Klimaschutzförderrichtlinie des Landes M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Verfasser/Antragsteller:
- K. Dietrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Anhörung
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02.02.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2014 Nr. 44 vom 10.11.2014 hat das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie zur Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten erlassen.
Mit dieser Richtlinie hat das Energieministerium des Landes ein Instrument zur Unterstützung entsprechender Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Damit erfolgt weiterhin die Ausrichtung der Förderung auf das Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Die neue Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – KliFöKommRL M-V) ist am 11.11.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bruttoinvestitionskosten.
Die neue Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen nebst Merkblatt des Landesförderinstitutes befinden sich in Anlage.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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