Beschlussvorlage - GV Hokir/14/9071

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landkreis Nordwestmecklenburg, Fachdienst Jugend, hat mit Schreiben vom 27. November 2014 mitgeteilt, dass sich die Höhe der Landes- und Kreismittel für die Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Januar 2015 wie folgt ändern:

 

 

 

Stand 2014

Neu ab 01.01.2015

für den Krippenplatz

ganztags

263,00 €

267,00 €

 

Teilzeit

151,00 €

155,00 €

 

halbtags

92,00 €

96,00 €

 

 

 

 

für den Kindergartenplatz

ganztags

132,00 €

136,00 €

 

Teilzeit

73,00 €

77,00 €

 

halbtags

40,00 €

44,00 €

 

Nach den Vorschriften des KiföG M-V muss die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der nicht gedeckten Platzkosten übernehmen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen hat mit Beschluss vom 5. Juni 2013 die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile mit mehr als 50 % der gesetzlichen Regelung festgesetzt. Ferner hat die Gemeinde Hohenkirchen mit Beschluss vom 5. März 2014 die Differenz der Landes- und Kreismittel für das Jahr 2014 als Gemeinde über den Gemeindeanteil vollständig übernommen.

Aufgrund der Tatsache, dass sich die Gemeinde Hohenkirchen in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, und durch Beschluss vom 5. März 2014 werden die nunmehr erhöhten Landes- und Kreismittel vollständig auf den Gemeindewohnsitzanteil umgelegt.

Der Elternanteil bleibt gleich.

 

Die Entgelte ab dem 1. Januar 2015 stellen sich wie folgt dar:

 

Betreuungsart

Platzkosten (unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

901,74 €

267,00 €

384,74

250,00

150,00 €

Krippe Teilzeit

607,34 €

155,00 €

277,34

175,00

115,00 €

Krippe halbtags

460,13 €

96,00 €

210,73

153,40

113,40 €


Kindergarten ganztags

397,10 €

136,00 €

131,10

130,00

 

Kindergarten Teilzeit

289,54 €

77,00 €

106,54

106,00

 

Kindergarten halbtags

235,77 €

44,00 €

96,77

95,00

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 für die Kindertagesstätte „Landpiraten“ in Beckerwitz wie folgt festzusetzen:

 

Betreuungsart

Platzkosten (unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

Krippe ganztags

901,74 €

267,00 €

384,74

250,00

Krippe Teilzeit

607,34 €

155,00 €

277,34

175,00

Krippe halbtags

460,13 €

96,00 €

210,73

153,40

Kindergarten ganztags

397,10 €

136,00 €

131,10

130,00

Kindergarten Teilzeit

289,54 €

77,00 €

106,54

106,00

Kindergarten halbtags

235,77 €

44,00 €

96,77

95,00

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einsparung von 4,00 € Gemeindewohnsitzanteil pro Kind.

 

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