Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8963

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Klütz errichtet erstmalig eine Straße im Rahmen der Erschließung des B-Planes 31.1. . Beitragsrechtlich ist zwischen Erschließung (erstmalige Herstellung) und Ausbau (nochmalige Herstellung, Erneuerung, Erweiterung) zu unterscheiden. Der Teil „An der Bamburg“ (ab Abzweig „An der Bamburg“ bis zu den ehemaligen Gärten) war bisher - im beitragsrechtlichen Sinne - noch nicht hergestellt. Da an diesem nun auszubauenden Teil der Straße Grundstücke anliegen, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Straße geboten wird, werden die Grundstückseigentümer zur Zahlung von Erschließungsbeiträgen herangezogen. Im Weiteren ist die Fortführung der Straßenerschließung (zum B-Plan 31.2.) vorgesehen, so dass die Stadtvertretung durch Beschluss den jetzigen Abschnitt eindeutig abgrenzen muss, damit der Kreis der Erschließungsbeitragspflichtigen bestimmt werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Bildung eines beitragsrechtlichen Straßenabschnittes „An der Bamburg“. Dieser beginnt am Abzweig „An der Bamburg“ (bei Haus Nr. 27 und 28) und endet an der Flurstücksgrenze 158/36 und 158/37 - Ende DRK-Grundstück bzw. gegenüber liegend an der Flurstücksgrenze 153/36 - Güldenhorn Nr. 12 und 153/35 - Güldenhorn Nr. 13.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ja. Erschließungsbeiträge

 

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Anlagen

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