Beschlussvorlage - GV Hokir/14/9006

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2002 (GVOBl. M-V S. 254), seit dem 21. Februar 2002 geltenden Fassung geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl. M-V S. 292) in Verbindung mit der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen wurde am 17.11.2014, Kamerad Henning Klüßendorf von den aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Hohenkirchen zum stellv. Gemeindewehrführer gewählt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, Kamerad

Henning Klüßendorf mit Wirkung vom 10. Dezember 2014 für die Dauer der Amtszeit vom 10. Dezember 2014 bis 09. Dezember 2020 zum stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen und gleichzeitig zum Ehrenbeamten zu ernennen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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