Beschlussvorlage - SV Klütz/14/9010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz wurde am 14. April 2014 von der Stadtvertretung der Stadt Klütz beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war davon auszugehen, dass die Satzung des bewirtschafteten Strandbereiches ebenfalls angepasst wird. Im Hinblick darauf, dass das Reiten am Strand genehmigt wird. Es kam jedoch zu keiner abschließenden Entscheidung. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden besagen, dass nur eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, wenn eine FFH-Verträglichkeitsprüfung bezogen auf die Auswirkungen des Reitens am Strand erstellt wird. Die Kosten der Prüfung belaufen sich auf 7.500,00 € bist 10.500,00 €. Diese Kosten sind im Haushalt nicht vorgesehen. Die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden sind zwingend erforderlich, bevor eine Satzungänderung möglich wird.

 

Aus diesen Gründen ist die Satzungsänderung, Gebühren für das Reiten am Strand einzunehmen, nicht rechtens. Auch die untere Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt die Aufhebung des in Rede stehenden Beschlusses.

Durch Aufhebung der 2. Änderung gilt die Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz vom 24. April 2007, sowie die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz vom 06. Juni 2011.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des bewirtschafteten Strandbereiches der Stadt Klütz vom 14. April 2014 aufzuheben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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