Beschlussvorlage - SV Klütz/14/8904

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

 

Grundsätzlich darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen eingeworben werden, das Angebot einer Zuwendung darf nur noch von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Stadtvertretung, der Bürgermeister darf nur über die Annahme bis zu einem Wert von unter 100 € allein entscheiden.

 

Das Kriegsgrab Zeising befindet sich auf dem kirchlichen Friedhof der Stadt Klütz. Die Stadt  betreut und verwaltet die Kriegsgräber.

Frau Monica Castell Zeising ist die Tochter des verstorbenen Flugleiters Helmut Zeising. Sie hat am 07. Oktober 2014 eine Spende in Höhe von 200,00 € überwiesen. Die Spende soll dem Kriegsgrab Zeising auf dem kirchlichen Friedhof in Klütz zugutekommen. Die Stadtvertretung muss über die Annahme der Geldspende entscheiden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Geldspende in Höhe von 200,00 € von Frau Monica Castell Zeising anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Spende in Höhe von 200,00€

Loading...