Beschlussvorlage - GV Bolte/14/9017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Sofern die Abberufung eines Ausschussmitgliedes aus dem Umlegungsausschuss erfolgt ist, muss ein neues Ausschussmitglied gewählt werden. Die Wiederbesetzung von freien Wahlstellen richtet sich nach den Vorschriften des § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wählt

 

Herrn / Frau ……………………………..

 

als Ausschussmitglied in den Umlegungsausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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