Beschlussvorlage - GV Bolte/14/9016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zwischen der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und dem Landkreis NWM wurde der beiliegende öffentlich- rechtliche Vertrag zur Grünabfallkompostierung verhandelt.

Vertragsgrundlagen:

  1. Außerkraftsetzung der Versiegelung Flurstück 9/91 der Flur 2 Gemarkung Tarnewitz bis 31.12.2014
  2. Gemeinde stellt bis 31.12.2014 Bauantrag für Kompostanlage entsprechend Bauvorbescheid (AZ: 33250-13-08) und beantragt gleichzeitig vorzeitigen Baubeginn.
  3. Flurstück 9/91 der Flur 2 Gemarkung Tarnewitz wird endgültig bis zum 30.6.2015 beräumt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, den in der Anlage beigefügten Vertrag zur Grünabfallkompostierung mit dem Landkreis NWM abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

können noch nicht benannt werden (Planungs- und Baukosten)

 

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Anlagen

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